Präambel - Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht.
- TeleBärn ist ein überparteilicher Sender. Es ist unabhängig von politischen, wirtschaftlichen, religiösen, sozialen oder anderen Interessengruppen. Es stellt diese Unabhängigkeit in den Dienst seiner Aufgabe gegenüber Zuschauerinnen und Zuschauern und der Öffentlichkeit. TeleBärn bekennt sich zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Schweiz und dessen Schutz nach innen und aussen.
- Das publizistische Schwergewicht von TeleBärn liegt im lokalen, regionalen und kantonalen Bereich. Die Themenwahl erfolgt – ausgerichtet auf das zu versorgende Sendegebiet – nach den Kriterien Wichtigkeit, Betroffenheit, Emotionalität, Aktualität und Publikumsinteresse.
- TeleBärn legt Wert darauf, dass in der Gesamtheit der redaktionellen Berichterstattung
- das gesamte Versorgungsgebiet widerspiegelt wird
- eine Vielfalt an Personen bzw. Personengruppen zu Wort kommt
- eine Vielfalt von Meinungen und Interessen wiedergegeben wird
- eine Vielfalt von Themen aus allen relevanten Bereichen (Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport) abgebildet wird.
- TeleBärn versteht sich als erfolgsorientiertes und dem allgemeinen Wohl verpflichtetes Medium. Es soll ein Produkt sein, das – bei voller Wahrung der vorgängig geschilderten Unabhängigkeit – mit Erfolg im Markt bestehen kann. Gleichzeitig dient es der Gemein-schaft und dem einzelnen Menschen.
- TeleBärn soll innerhalb unseres Konzerns auf sinnvolle Art und Weise in crossmediale Zusammenarbeit eingebunden werden. Im Vordergrund stehen dabei Synergien bei der Newsbeschaffung und Newsgewinnung sowie die koordinierte Zusammenarbeit in aus-serordentlichen Lagen. TeleBärn steht innerhalb dieser crossmedialen Zusammenarbeit für Offenheit, Transparenz und Austausch. Über die Verwertung, Platzierung und Umset-zung der Nachrichten entscheidet TeleBärn aber in jedem Fall autonom.
- Die für TeleBärn tätigen Journalisten auferlegen sich freiwillig die bei der Erfüllung ihrer Informationsaufgabe einzuhaltenden Regeln; diese sind in der nachstehenden Erklärung der Pflichten der für TeleBärn tätigen Journalisten festgelegt.
- Um die journalistischen Pflichten in Unabhängigkeit und in der erforderlichen Qualität er-füllen zu können, braucht es entsprechende berufliche Rahmenbedingungen; diese sind Gegenstand der anschliessenden Erklärung der Rechte der für TeleBärn tätigen Journa-listen.
Erklärung der Pflichten der für TeleBärn tätigen Journalisten: Die für TeleBärn tätigen Journalisten lassen sich bei der Beschaffung, der Auswahl, dem Redigieren, der Interpretation und der Kommentierung von Informationen sowie in Bezug auf ihre Quellen und gegenüber den von der Berichterstattung betroffenen Personen und der Öffentlichkeit vom Prinzip der Fairness leiten. Sie sehen dabei folgende Pflichten als wesentlich an: - Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.
- Sie verteidigen die Freiheit der Information, die sich daraus ergebenden Rechte, die Frei-heit des Kommentars und der Kritik sowie die Unabhängigkeit und das Ansehen ihres Be-rufes.
- Sie bedienen sich bei der Beschaffung von Informationen, Tönen und Dokumenten keiner unlauteren Methoden. Sie bearbeiten nicht und lassen nicht Töne bearbeiten zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals. Sie begehen kein Plagiat.
- Sie respektieren die Menschenwürde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörig-keit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie körperli-che oder geistige Behinderung zum Gegenstand haben. Die Grenzen der Berichterstat-tung in Text und Ton über Kriege, terroristische Akte, Unglücksfälle und Katastrophen lie-gen dort, wo das Leid der Betroffenen und die Gefühle der Angehörigen nicht respektiert werden.
- Sie veröffentlichen nur Informationen und Töne, deren Quellen ihnen bekannt sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsa-chen, Töne noch von Anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Mel-dungen und Tonmontagen ausdrücklich als solche.
- Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
- Sie nehmen weder Vorteile noch Versprechungen an, die geeignet sind, ihre berufliche Unabhängigkeit und die Äusserung ihrer persönlichen Meinung einzuschränken.
- Sie wahren das Redaktionsgeheimnis und geben die Quellen vertraulicher Informationen nicht preis.
- Sie haben das Recht, im Rahmen der publizistischen Grundhaltung von TeleBärn ihre Meinung frei zu äussern. Wenn durch die Art des Inhaltes und der Darstellung eines zu behandelnden Stoffes die Stellung und das geschäftliche Interesse ihres Mutterhauses erheblichen Schaden erleiden könnte, oder wenn die in der publizistischen Grundhaltung festgelegten Grenzen tangiert werden, informiert die Redaktion die Geschäftsleitung. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Geschäftsleitung.
- Sie nehmen journalistische Weisungen nur von den hierfür als verantwortlich bezeichneten Mitgliedern ihrer Redaktion entgegen.
Erklärung der Rechte der für TeleBärn tätigen Journalisten: Zur Erfüllung der Pflichten, welche von für TeleBärn tätigen Journalisten übernommen werden, können sie folgende Rechte beanspruchen: - Sie sollen freien Zugang zu allen Informationsquellen und die Freiheit zur unbehinderten Ermittlung aller Tatsachen haben, die von öffentlichem Interesse sind; die Geheimhaltung öffentlicher oder privater Angelegenheiten kann dabei gegenüber den für TeleBärn tätigen Journalisten nur in Ausnahmefällen und nur mit klarer Darlegung der Gründe geltend ge-macht werden.
- Sie dürfen nicht veranlasst werden, beruflich etwas zu tun oder zu äussern, was den Be-rufsgrundsätzen oder ihrem Gewissen widerspricht. Aus dieser Haltung dürfen ihnen kei-ne Nachteile erwachsen.
- Sie dürfen jede Weisung und jede Einmischung zurückweisen, die gegen das Redakti-onsstatut von TeleBärn verstossen.
- Sie haben Anspruch auf Transparenz über die Trägerschaft von TeleBärn. Sie müssen über jede wichtige Entscheidung, welche Einfluss auf den Gang oder die Besitzverhältnis-se des Unternehmens hat, rechtzeitig informiert werden.
- Sie haben Anspruch auf eine angemessene berufliche Aus- und Weiterbildung.
- Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen indivi-duellen Vertrag.
- Durch ihre Tätigkeit in den Berufsorganisationen darf ihnen kein persönlicher Nachteil entstehen.
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